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Romanus, Abt zu Garsten und Freiherr von Riesenfels geben bekannt, dass sie vom Landeshauptmann beauftragt wurden, am 12. März im Rathause von den gewählten äußeren Ratsfreunden den Eid abzunehmen und zugleich die Wahl der Vorsteher der Stadtämter vorzunehmen (1677)

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