Código de referencia
AT 40201-AR-1-II-5-4-2860
Título
Herrschaft Steyr'sches Antwortschreiben an den Magistrat Steyr (1666)
Fecha(s)
- 1666-04-21 (Creación)
Nivel de descripción
Einzelstück
Volumen y soporte
Nombre del productor
(seit ca. 980)
Institución archivística
Historia archivística
Alcance y contenido
- Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.1. Das Recht auf das Ungeld könne nicht wieder abgetreten werden.
- Bezüglich der Hoftaverne bleibe es wie bisher.
- Die Streitsache mit den Steinbachern wegen venediger Waren sei noch schwebend.
- Bezüglich der Nagelhändler sei ein Vergleich vorhanden.
- Die veränderte Waldordnung sei zu Gunsten der Bauern auszulegen.
Acumulaciones
Sistema de arreglo
Condiciones de acceso
benutzbar
Condiciones
Siehe Tarifordnung für das Stadtarchiv Steyr
Idioma del material
- alemán
Escritura del material
Notas sobre las lenguas y escrituras
Características físicas y requisitos técnicos
Instrumentos de descripción
Existencia y localización de originales
Existencia y localización de copias
Unidades de descripción relacionadas
Identificador/es alternativo(os)
Alte Signatur
Mittelkasten, Lade 26, Nr. 2860